Neue Versicherungskarte

Internationale Versicherungskarte zu Hause ausdrucken

Medienmitteilung vom 29. Juni 2020

Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz erhöht den Komfort der Internationalen Versicherungskarte, die im Alltag oft "Grüne Karte" genannt wird. Ab 1. Juli 2020 können die Schweizer Versicherungen diese ihren Kundinnen und Kunden elektronisch zustellen. Um den Ausdruck zu vereinfachen, ist die Karte neu auch auf weissem Papier gültig.

Wer mit einem Schweizer Motorfahrzeug in ein Land ausserhalb des EWR (EU-Staaten, Liechtenstein, Norwegen, Island) fährt, benötigt eine Internationale Versicherungskarte. Diese weist gegenüber Zöllnern/Zöllnerinnen und Polizisten/Polizistinnen aus, dass die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter über die obligatorische Haftpflichtversicherung verfügen. Um die Karte den Kundinnen und Kunden vor einer Abreise schneller zustellen zu können, haben die Schweizer Versicherungen ab dem 1. Juli 2020 die Möglichkeit, diese auch elektronisch zuzustellen. Gültig ist die Karte allerdings nur ausgedruckt auf Papier. Damit Kundinnen und Kunden kein grünes Papier erwerben müssen, ist die Karte neu auch auf weissem Papier gültig. Ob eine Versicherung die Karte neu auch per Email verschickt, erfahren sie direkt bei der Versicherung.

Im Alltag ist diese Versicherungskarte für Kundinnen und Kunden aus der Schweiz vor allem für Reisen in gewisse Staaten Ost- und Südosteuropas und gewisse Mittelmeerstaaten von Bedeutung (Albanien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine). Auf der Karte selbst ist ersichtlich, wo sie genau gültig ist. Unklar ist seit dem Brexit vom 31. Januar 2020 die Situation bei Autofahrten nach UK. Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB) empfiehlt daher den Autofahrenden mit Reisezielen in UK, bei der Haftpflichtversicherung die Internationale Versicherungskarte zu bestellen.

Bei Fragen betreffend Versicherungsschutz im Ausland wenden sich Interessierte an den eigenen Versicherer. Fragen zum zuständigen Schadenregulierer im konkreten Schadenfall beantwortet die Auskunftsstelle des Nationalen Versicherungsbüros Schweiz (NVB). Diese ist wie folgt erreichbar:

Zusätzliche Auskünfte zur Internationalen Versicherungskarte sowie zu den Aufgaben des NVB erhalten Sie beim Generalsekretariat NVB oder auf dieser Webseite: