Die Organisation
Die in der Schweiz zum Betrieb der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
zugelassenen Versicherungseinrichtungen bilden und betreiben gemeinsam den
Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF), der eigene Rechtspersönlichkeit hat (Art. 76 Abs. 1 des
Strassenverkehrsgesetzes SVG).
Der NGF nimmt die Rechtsform eines
Vereins gemäss Art. 60
ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ein (Art. 1 Abs. 1 der Statuten des NGF).
Laut Gesetz kann der NGF seine Mitglieder oder Dritte mit der Erfüllung
der ihm obliegenden Aufgaben betrauen und einen geschäftsführenden Versicherer
bezeichnen (Art. 76b Abs.
4 lit. a SVG). Der Vorstand des NGF hat von dieser Möglichkeit Gebrauch
gemacht und die operativen Vereinsaufgaben einem geschäftsführenden Versicherer
anvertraut. Seit der Gründung des NGF ist dies die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG.
Der Sitz des NGF befindet sich am Sitz des geschäftsführenden
Versicherers in Zürich. Zusätzlich verfügt der NGF über im Handelsregister
eingetragene Zweigniederlassungen in Lausanne und Lugano.


