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Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF)

Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF) deckt die Haftung für Schäden, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge, Anhänger und Fahrräder in der Schweiz und in Liechtenstein verursacht werden, soweit nach dem jeweils anwendbaren Strassenverkehrsrecht eine Versicherungspflicht besteht. Er deckt zudem die Haftung für Schäden, die durch in der Schweiz und in Liechtenstein zugelassene Motorfahrzeuge und Anhänger verursacht werden, wenn über den leistungspflichtigen Haftpflichtversicherer der Konkurs eröffnet worden ist. Der NGF betreibt ferner die Entschädigungsstelle nach Art. 79d SVG.

Die Motorfahrzeughalter leisten jährlich einen Beitrag zur Deckung des Aufwandes des NGF (Art.76a SVG).


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