Das Nationale Versicherungsbüro (NVB) bzw. dessen Präsident vertritt die Schweiz in den Gremien der internationalen Dachorganisation des Council of Buraux (CoB), welche für die Versicherung im Internationalen Motorfahrzeugverkehr zuständig ist. Der CoB hat mit den Internal Regulations verbindliche Bestimmungen erlassen, welche die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Büros regeln. Dies erleichtert die Schadenregulierung bei einem Unfall im Ausland.
Wer finanziert das NVB?
Das NVB wird durch eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe finanziert, die man zusammen mit der Motorfahrzeughaftpflichtprämie bezahlt. Sie beträgt zur Zeit pro Jahr:
| Beitrag pro Jahr für | NVB |
|---|---|
| Motorräder | CHF 0.40 |
| Personenwagen bis 3,5 t | CHF 0.80 |
| Schwere Motorfahrzeuge | CHF 1.60 |
Was ist die Grüne Karte?
Die Grüne Karte bestätigt, dass der Versicherungsnehmer auch im Ausland über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen des besuchten Landes und die dort vorgeschriebenen Deckungssummen.
Warum braucht man eine Grüne Karte?
Bei einer Reise in die auf der Karte grün gekennzeichneten Länder muss man die Grüne Karte bei der Versicherungsgesellschaft bestellen, soweit nicht mit gültiger Dauer bereits vorhanden. Sie bestätigt, dass ein ausreichender Versicherungsschutz im Ausland besteht. Bei einem Unfall werden daher alle Schäden, die dieses Fahrzeug verursacht, nach Vorgabe der örtlichen Gesetzgebung gedeckt.
Grundsätzlich brauchen Automobilisten in den blau gekennzeichneten Ländern keine Grüne Karte mehr.
(Vergrösserung durch Anklicken der Karte)
Was kostet die Grüne Karte und wo erhält man sie?
Falls die Reise in oder durch ein Land führt, das eine Grüne Karte verlangt, kann man sie bei der Versicherungsgesellschaft bestellen, soweit nicht bereits vorhanden. Sie ist kostenlos, wird jedoch nicht mehr automatisch von allen Versicherern abgegeben.
Ist meine Grüne Karte auch für den Kosovo gültig?
Die Grüne Karte ist für den Kosovo nicht gültig. Für die Einreise in den Kosovo muss zwingend eine Grenzversicherung gekauft werden. Das gleiche gilt auch für in Kosovo immatrikulierte Fahrzeuge. Diese müssen bei der Einreise in die Länder des Grünen Karte-Systems oder in das EU/EWR-Territorium ebenso eine Grenzversicherung abschliessen. Daher sind Rückerstattungen von zu Recht im Kosovo bezahlten Grenzversicherungsprämien nicht möglich.
Ein Automobilist merkt vor dem Zoll, dass er die Grüne Karte vergessen hat. Muss er nun umkehren?
Nein. In den Ländern, die zwingend eine Grüne Karte verlangen, muss er eine befristete Grenzversicherung abschliessen und kann dann seine Reise fortsetzen. Um die generell teure Grenzversicherung zu vermeiden, soll daher vor Antritt einer Reise abgeklärt werden, ob eine Grüne Karte erforderlich ist und falls ja, sichergestellt werden, dass eine gültige Grüne Karte an Bord des Fahrzeuges vorhanden ist.
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Was passiert nach einem Unfall in Deutschland?
Der Unfall muss auf jeden Fall von der Polizei aufgenommen und ein Rapport erstellt werden. Dank dem Besucherschutzabkommen, das seit dem 1. Oktober 2003 in Kraft ist, kann der Automobilist in die Schweiz zurückkehren und sich an das NVB wenden. Dieses sagt ihm, wer der Schadenregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherungsgesellschaft ist. Der Automobilist kann sich dann an diesen wenden. Der Schaden wird in der Schweiz jedoch nach Recht des Unfalllandes behandelt.


