Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF) kommt für Sach- und Personenschäden auf, die durch unbekannte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge, Anhänger und Fahrräder verursacht werden. Seine Aufgaben sind gesetzlich geregelt (Strassenverkehrsgesetz).
Wer finanziert den NGF?
Der NGF wird durch eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe finanziert, die man zusammen mit der Motorfahrzeughaftpflichtprämie bezahlt. Sie beträgt zur Zeit pro Jahr:
| Beitrag pro Jahr für | NGF |
|---|---|
| Motorräder | CHF 1.70 |
| Personenwagen bis 3,5 t | CHF 3.40 |
| Schwere Motorfahrzeuge | CHF 6.80 |


