Aufsichtsbehörden
Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB) untersteht der Aufsicht
des Bundesamtes für Strassen ASTRA (Art. 76b Abs. 2 des
Strassenverkehrsgesetzes SVG).
Das Nationale Versicherungsbüro des
Fürstentums Liechtenstein, dessen Aufgaben durch das Nationale Versicherungsbüro
Schweiz wahrgenommen werden, untersteht der Aufsicht der Regierung (Art.
72b Abs. 2 SVG-FL).
Genehmigung der
Beiträge der Motorfahrzeughalter
Die durch das NVB zur Deckung
dessen Aufwandes festgelegten Beiträge der Motorfahrzeughalter bedürfend der
Genehmigung durch die Eidgenössische
Finanzmarktaufsicht FINMA (Art. 76a Abs. 2 SVG) und
die Regierung des Fürstentums Liechtenstein
(Art.
72a Abs. 2 SVG-FL).


