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Behandlungsgebühren für die Regulierung von Garantiefondsschäden
Die Höhe der Gebühren für die Behandlung von Garantiefondsschäden wurde durch Vorstandsbeschluss des Nationalen Garantiefonds NGF vom 26.03.2009 rückwirkend per 01.01.2009 für alle Stellen, die NGF-Schäden bearbeiten, wie unten stehend verbindlich geregelt.

Bearbeitungsfälle
Fälle, auf die weder der Minimal- noch der Maximalansatz Anwendung findet, werden mit einem Ansatz von 15% entschädigt.

Regressfälle
Für Aktiv-Regressfälle gegen Verursacher und/oder seinen Versicherer gilt das gleiche Prinzip, jedoch beträgt ab einem Regresserlös von CHF 66'667.00 die Maximalgebühr CHF 10'000.00.

Abtretungsfälle
Für jeden Fall, der infolge Interessenkollision abgetreten wird, wird der geschäftsführende Versicherer des NGF's mit einer Gebühr von CHF 200.00 entschädigt.

Behandlungsgebühren:

Gültig ab 01.01.2009 Bearbeitungsfälle Regressfälle Abtretungsfälle
Gebührensatz: 15% 15% CHF 200.00
Minimalgebühr: CHF 450.00 CHF 450.00
Maximalgebühr: CHF 25'000.00 CHF 10'000.00

Bearbeitungsfälle, bei Zahlungen gilt:
bis CHF   3'000.00 = Minimalgebühr CHF  450.00
von CHF   3'000.00 = Gebührensatz 15%
bis CHF 166'667.00
über CHF 166'667.00 = Maximalgebühr CHF 25'000.00

Regressfälle, bei Regresseinnahmen gilt:
bis CHF   3'000.00 = Minimalgebühr CHF  450.00
von CHF   3'000.00 = Gebührensatz 15%
bis CHF 66'667.00
über CHF 66'667.00 = Maximalgebühr CHF 10'000.00

Gebühren zzgl. 8% MwSt.

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