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Nationale Auskunftsstelle

Die Auskunftsstelle erteilt Geschädigten und Sozialversicherungen die erforderlichen Auskünfte, damit sie Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall geltend machen können (Art. 79a des Strassenverkehrsgesetzes SVG).

Die Auskunftsstelle stellt den anfragenden Personen namentlich informationen über den zuständigen Haftpflichtversicherer oder die zuständige Schadenregulierungsstelle sowie den Halter zur Verfügung (Art. 49d der Verkehrversicherungsverordnung VVV). Der Anfragende muss ein berechtigtes Interesse geltend machen können. Die Auskunftserteilung richtet sich nach Art. 126 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV).


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